NÜRNBERGER SofortHilfe im Schadenfall.

Unbürokratisch, schnell und zuverlässig sind wir rund um die Uhr für Sie da.

Wir wollen Ihnen helfen, so schnell es geht

Für die Meldung eines Schaden- bzw. Leistungsfalls stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung.

Online

Nutzen Sie auf Wunsch unsere Online-Schaden- bzw. Leistungsfallmeldung:

Telefon

Wir sind auch auf diesem Weg für Sie erreichbar.

Hier können Sie rund um die Uhr den Schadenfall melden:

  • Betriebliche Berufsunfähigkeit- oder Grundfähigkeitsversicherung: 0911 531-65716
    Wenn Sie z. B. eine Berufsunfähigkeit bzw. den Verlust einer Grundfähigkeit melden wollen (ob als Versicherungsnehmer oder Arbeitgeber)
  • Betriebliche Altersvorsorge: 0911 531-65715
    Wenn es um einen Todesfall oder eine Ablaufleistung geht
  • Überbetriebliche Versorgungskasse: 0911 531-65710
    Wenn es um einen Todesfall oder eine Ablaufleistung geht

Sie sind sich nicht sicher, welcher Versicherungsschutz einspringt? Wir helfen Ihnen:
0800 531-6666 kostenfrei aus Deutschland*

*Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Verbindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kostenpflichtig unter +49 911 531-6666 .

Per Post

Unterlagen können Sie uns an folgende Anschrift übersenden:

NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Ihre Unterlagen zur Meldung eines BU-Leistungsfalls senden Sie bitte an:

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Abteilung Leistung Berufsunfähigkeit
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

Tipps zum Verhalten im Schadenfall

  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden.
  • Bringen Sie einen Ein­bruch­dieb­stahl möglichst sofort bei der zu­ständigen Polizei­dienst­stelle zur Anzeige und lassen Sie sich das Akten­zeichen und die Anschrift der zu­ständigen Polizei­dienst­stelle geben.
  • Veranlassen Sie, soweit erfor­derlich, eine provi­sorische Sicherung des versicherten Ortes. Vor Be­auftragen der end­gültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns auf­nehmen und uns über die voraus­sichtlich ent­stehenden Kosten informieren.
  • Überlassen Sie der Polizei und uns un­ver­züglich eine voll­ständige Auf­stellung der ent­wende­ten Gegen­stände (Stehl­gutliste).
  • Aussage­kräftige Schaden­fotos helfen uns bei der Schaden­regulierung weiter.
  • Wasserzufuhr un­mittelbar stoppen: Bitte Absperr- oder Haupt­wasser­hähne schließen.
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Halten Sie den Schaden möglichst gering und verhindern Sie eine Ausweitung.
  • Sichern Sie wichtige Unterlagen, elek­tronische Daten­speicher und Ihr Inventar (Teppiche, Gemälde, Möbel, etc.). Bringen Sie diese in sichere Bereiche.
  • Nehmen Sie betroffene tech­nische Geräte und Anlagen nach einem Wasser­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den ein­getre­tenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sorgen Sie, sofern erfor­derlich, mit Hilfe der Feuer­wehr bzw. einer Fach­firma für eine provi­sorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
  • Schützen Sie gefährdete Gegen­stände vor Folge­schäden durch ein­dringende Nieder­schläge mit geeigneter Ab­deckung oder durch Aus­lagerung in sichere Bereiche.
  • Um weitere Schäden im Gebäude­bereich zu vermeiden, prüfen Sie bitte, ob Trock­nungs­maß­nahmen not­wendig sind.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit aussage­kräftigen Fotos und bewahren Sie be­schädigte Sachen auf.
  • Informieren Sie uns möglichst sofort über den einge­tretenen Schaden. So können wir sicher­stellen, dass wir gemeinsam die richtigen Maß­nahmen ergreifen.
  • Sollten weitere Schäden durch Lösch­wasser oder Nieder­schläge drohen, bringen Sie, sofern möglich, unver­sehrte Gegenstände in Sicher­heit. Bitte gefährden Sie weder sich noch andere Personen.
  • Nehmen Sie vom Schaden betroffene elek­trische Geräte und Anlagen nach einem Brand­schaden nicht in Betrieb. Über­lassen Sie die Über­prüfung einem Fach­händler.
  • Bitte lassen Sie das Schaden­bild solange unver­ändert, bis die Schaden­stelle oder die be­schädigten Sachen durch den Ver­sicherer frei­gegeben worden sind.
  • Sind Veränderungen un­umgänglich, dokumen­tieren Sie das Schaden­bild nach­vollziehbar - z. B. mit Fotos. Bewahren Sie die beschä­digten Sachen bis zu einer Be­sichtigung durch den Versicherer auf.
  • Bei strafbaren Hand­lungen wie vermuteter Brand­stiftung informieren Sie bitte die Polizei.
  • Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie die Warn­blink­anlage ein und sichern Sie die Unfall­stelle ab.
  • Leisten Sie wenn nötig Erste Hilfe. Detail­lierte An­leitungen finden Sie in der App NÜRNBERGER SofortHilfe.
  • Setzen Sie bei Personen- oder größeren Blech­schäden einen Notruf an die Rettungs­leitstelle ab (Polizei: 110, Rettungsdienst: 112) und warten Sie auf die Ankunft der Einsatz­fahrzeuge.
  • Tauschen Sie Ihre Perso­nalien unter­einander aus, falls Sie den Unfall ohne Polizei regeln möchten.
  • Sichern Sie Beweise und machen Sie Fotos (Über­sichts­aufnahmen jeweils aus Richtung der be­teiligten Fahr­zeuge sowie die Fahr­zeug­beschädigungen).
  • Nehmen Sie die Daten von Zeugen auf.
  • Informieren Sie auch bei einem Wild­schaden­fall die Polizei.
  • Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, in jedem Fall die Polizei zu be­nach­richtigen - insbe­sondere bei Verletzten, hohen Sach­schäden oder wenn sich einer der Unfall­gegner unerlaubt entfernt hat.
  • Füllen Sie mit den Be­teiligten einen Euro­päischen Unfall­bericht aus - mit Angaben zum Unfall­hergang, den beteiligten Fahr­zeugen und Personen.
  • Rufen Sie uns in jedem Fall an. Auch wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, kann es sein, dass wir un­berech­tigte Ansprüche zurück­weisen müssen.

Das sagen unsere Kunden über unseren BU-Leistungsservice